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1.    Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden Geschäftsbedingungen genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (im Folgenden Besteller oder Käufer genannt) und der TNI® medical AG (im Folgenden Verkäufer genannt). Die Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Soweit die Geschäftsbedingungen entweder nur für Verbraucher oder Unternehmern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen und die betreffende konkrete Bezeichnung verwendet.  

2.    Besteller, Verbraucher, Unternehmer
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

3.     Vertragsabschluss
Unsere Angebote in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Internet usw. – auch bezüglich der Preisangaben - sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche (auch elektronisch übermittelte) Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.

4.    Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, „ab Werk“ (ex works gemäß INCOTERMS 2010). Die Verpackung wird gesondert berechnet. Ist der Besteller Unternehmer, verstehen sich die angegebene Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Besteller gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8%, bei Verbrauchern 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. vom Rechnungsbetrag berechnet.
4.3 Unsere Preise stützen sich auf unsere Einkaufspreise und unsere Material- und Personalkosten zur Zeit des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Wenn der Besteller Unternehmer ist und wir unsere Leistungen nach den vertraglichen Vereinbarungen erst später als vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen haben und nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, können wir die vereinbarten Preise für unsere Lieferungen und Leistungen in dem Maße erhöhen, wie sich unsere Einkaufspreise und unsere auftragsbezogenen Personal- und Materialkosten seit dem Vertragsschluss erhöht haben.
4.4 Sie dürfen gegen unsere Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung steht Ihnen nicht zu. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.
4.5 Wir erheben einen Mindermengenzuschlag von 15,00 € (netto) für Bestellungen unter 50,00 € (netto).

5.    Lieferung und Gefahrübergang
5.1 Alle Lieferungen erfolgen „ab Werk“ (ex works gemäß INCOTERMS 2010). Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware ab Lager des Verkäufers auf den Besteller/Käufer über. Falls der Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, unmöglich oder verzögert wird, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über.
5.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Störungen in den Werken der Zulieferer, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist hier berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
5.4 Kommt der Besteller/Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.

6.    Mängelansprüche
6.1 Ist der Besteller Verbraucher haften wir für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels besteht jedoch nur in den Grenzen der Ziff. 7.
6.2 Ist der Käufer Unternehmer, haften wir wie folgt:
6.2.1 Erweist sich eine von uns erbrachte Lieferung als mangelhaft, so sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir insoweit nicht, als sich diese dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde. Bei Rücksendungen auf Grund berechtigter Reklamationen ersetzen wir nur die günstigste Frachtrate. 6.2.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen herabzusetzen. Daneben kann der Besteller Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 7 verlangen. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen.

7.        Haftung
7.1 Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ist der Besteller kein Verbraucher, haften wir allerdings nur für den typischer Weise eintretenden vorhersehbaren Schaden, soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt.
7.2 Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ist der Käufer Unternehmer, haften wir dafür nur, wenn der Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen uns aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
7.3 Ist der Besteller Unternehmer und beruht ein Schaden auf Fehlern eines Dritten, sind wir berechtigt, die eigenen Schadensersatzansprüche gegen den Dritten an den Besteller abzutreten. Wir können in diesem Fall erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Besteller erfolglos Ansprüche gegen den Dritten gerichtlich geltend gemacht hat. Der Besteller ist verpflichtet, uns von der gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche unverzüglich zu informieren und bei sämtlichen Vereinbarungen in Bezug auf die abgetretenen Forderungen unsere Zustimmung einzuholen.

8.        Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Ist der Besteller Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, bis sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die ihn aus der gesamten Geschäftsverbindung mit uns treffen, erfüllt hat.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln, getrennt von seinen übrigen Waren zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl ausreichend zu versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Besteller tritt uns die Ansprüche gegen die Versicherung ab. Wir erklären die Rückabtretung an den Besteller mit der Maßgabe, dass diese Rückabtretung wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt wegen vollständiger Bezahlung aller Forderungen an uns erloschen ist. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.
8.3 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
8.4. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung der Ware in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung der Rechte die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, so ist er auf unsere Anforderung hin verpflichtet, auf seine Kosten alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
8.5 Bei Lieferung an einen Weiterverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Weiterverkäufer tritt uns sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Ist die Einzugsermächtigung widerrufen, ist der Besteller verpflichtet, uns auf Anforderung sämtliche für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die dafür erforderlichen Unterlagen, einschließlich eines Verzeichnisses aller Eigentumsvorbehaltswaren und abgetretenen Forderungen, zu übergeben. Der Besteller ist auf Anforderung verpflichtet und wir sind berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.

9.        Schlussbestimmungen
9.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
9.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn ein Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind daneben berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise  unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll im Einvernehmen der Parteien dann durch eine Regelung ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
 

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