1. Geltungsbereich 6.2.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen herabzusetzen. Daneben kann der Besteller Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 7 verlangen. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen. ![]() News |
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